Wirkleistungsbegrenzung

Die Wirkleistungsbegrenzung, auch 70%-Regelung genannt, war Teil der Einspeiseregulierung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Einspeiseregulierung dient dazu, das Stromnetz vor Überlastung durch übermäßige Einspeisung erneuerbaren Stroms zu schützen. Die 70%-Regelung wurde für Besitzer*innen kleinerer Photovoltaikanlagen als Alternative zum Einspeisemanagement eingeführt. Die Regelung galt nur für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30, später 25 kWp. Hierbei wurde die Einspeisung ins öffentliche Netz aus einer PV-Anlage pauschal unterbrochen, sobald diese 70 % ihrer Nennleistung erreichte. Die Regelung wurde mit dem Beschluss zum EEG 2023 aufgehoben.

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